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Um Treppen, Geländer, Balkone, Hallen und sonstige Tragwerke herstellen zu dürfen, ist man an die Regelungen der europäischen Bauproduktenverordnung gebunden und muss die Produkte auf der Grundlage der DIN EN 1090 fertigen und mit dem CE-Zeichen kennzeichnen. Wir sind seit 2014 ein zertifizierter Hersteller mit der EXC II und garantieren somit eine ständige Überwachung und Kontrolle der werkseigenen Produktion und der 3 geprüften Schweißprozesse ( MAG, E, WIG ) durch eine akkreditierte und notifizierte Zertifizierungsstelle.
Inhalte und Erklärungen der EXC
Während man früher vom „Großen und Kleinen Eignungsnachweis“ und später von der „Herstellerqualifikation Klasse A-E“ sprach, hat die DIN EN 1090 Ausführungsklassen (engl.: execution class) festgelegt. Diese steigen von einfachen Bauteilen der EXC1 bis zu hochsicherheitsrelevanten Bauteilen der EXC4.
EXC1 umfasst einfache Bauteile wie z.B. Treppen und Geländer oder auch Wintergärten an Wohngebäuden aus unlegiertem Baustahl bis 275 N/mm² Steckgrenze. EXC2 beinhaltet alle Bauteile, die nicht in EXC1, EXC3 und EXC4 zugordnet werden können. EXC3 sind Brücken, Türme und Masten, Kranbahnen und Stadiondächer. EXC4 gilt für Konstruktionen, deren mögliches Versagen zu hohen Schadensfolgen für Mensch und Umwelt führt, wie z.B. Sicherheitsbehälter von Kernkraftwerken oder Tragwerke über dicht besiedeltem Gebiet.
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